Sehr geehrte Damen und Herren, der Virus COVID-19 stellt die gesamte Menschheit und Weltwirtschaft vor noch nie da gewesene Herausforderungen. Dabei sind unsere Gedanken und guten Wünsche natürlich in erster Linie bei den betroffenen Menschen und Ihren Angehörigen. Die Gesamtsituation ist für uns alle völlig neu und in ihrem wirtschaftlichen und zeitlichen Ausmass derzeit unmöglich einzuschätzen. Die IHK geht derzeitig von folgender Rechtsbewertung der Lage aus: Die Covid-19 Pandemie verbunden mit den Erlassen zur Ladenschließung durch die Landesregierung stellen einen Fall von höherer Gewalt dar. Beim Vorliegen von höherer Gewalt, wird die dadurch betroffene Vertragspartei temporär oder sogar dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht frei. Wir berufen uns daher auf den Umstand der höheren Gewalt im Zusammenhang mit der vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Geschäftsschließung. Zudem widerrufen wir unser SEPA-Mandat mit sofortiger Wirkung. Nur gemeinsam und partnerschaftlich werden wir diese für uns alle unfassbare Krise meistern können. Nicht nur unsere Geschäftsbeziehung sondern die gesamte Weltwirtschaft wird durch Corona auf eine unvorstellbare Probe gestellt. Wir werden daher zuerst abwarten, wie sehr der Einschlag durch die Corona-Krise sein wird und danach gemeinsam nach solidarischen Lösungen suchen. Bleiben Sie bitte gesund! Mit freundlichem Grüßen eine weitere Formulierung Sehr geehrte Damen und Herren, wir teilen Ihnen mit, dass unsere Modehäuser voraussichtlich vom 18.03.2020 bis zum 19.04.2020 aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen sein werden. Gegeben falls Verlängerungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Wir bitten Sie in diesem Zeitraum keine Waren an uns auszuliefern. In jedem Fall widersprechen wir der Rechnungstellung mit Valutierung ohne dass wir in den Besitz der Ware gelangen, d.h. die Ware bei Ihnen eingelagert wird. Wir sind jedoch mit einer Lieferterminverschiebung auf den 20.04.2020 einverstanden für diejenige Ware, die fristgemäß zwischen dem 18.03.2020 und dem 19.04.2020 hätte ausgeliefert werden sollen. Des Weiteren erfragen wir nach einer Unterstützung durch eine Valutaregelung für die noch ausstehenden Rechnungen. Einige Firmen sind von sich aus schon aktiv geworden und haben uns großzügige Valutaregelungen angeboten. Sollte Ihre Firma dazu gehören, sehen Sie diesen Punkt als erledigt an. Bei Rückfragen zu den oben genannten Punkten stehen wir Ihnen gerne per Mail zur Verfügung. Sobald wir den normalen Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um die Situation neu auf partnerschaftlicher Basis zu bewerten. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Email und leiten sie gegebenenfalls an die zuständige Geschäftsleitung weiter.