AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf sowie die Erbringung von Service- und Dienstleistungen

A. Allgemeines, Bestimmungen

 

§ 1

Allgemeines, Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von bstools.de der BSTools GmbH folgend vereinfachend "bstools.de" genannt, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftbedingungen der bstools.de abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, bstools.de hätte ausdrücklich schriftlich ihre Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bstools.de gelten auch dann, wenn bstools.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bstools.de gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
 

1.
Alle Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, die zwischen bstools.de und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertragsdokument (Systemschein, Serviceschein, Auftragsbestätigung, u. a.) und etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.

2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des §24ABG-Gesetz.



§2

Angebot, Angebotsunterlagen

1.
Ist eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann bstools.de dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen seit Zugang annehmen. Angebote der bstools.de sind freibleibend. Technische Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

2.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Filmen, Schablonen, Dias, Repros, Pausen, Testversionen, Programme, Layoutentwürfe und sonstige Unterlagen behält sich bstools.de das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von bstools.de Dritten nicht zugänglich gemacht oder vom Kunden für sich oder für Dritte verwertet werden. Andernfalls ist bstools.de unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.


 

§ 3

Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1.
Die Preise von bstools.de verstehen sich ab Werk.


2.
Verpackungskosten sowie die Kosen der Rücknahme der Verpackung werden, wie im jeweiligen Vertragsdokument ausgewiesen, gesondert berechnet. Gleiches gilt für Lieferkosten, sofern der Kunde eine Versendung wünscht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der bstools.de nicht eingeschlossen. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.
Sofern sich aus dem jeweiligen Vertragsdokument nichts anderes ergibt, ist der Preis für Lieferungen und Leistungen ohne Abzug innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist bstools.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Falls bstools.de in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bstools.de nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

4.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, umstritten oder von bstools.de anerkannt ist.

5.

Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vierwochenfrist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

§ 4

Liefer- und Leistungszeit, Verzug

1.
Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen bstools.de - auch innerhalb des Verzugs -, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die bstools.de nicht zu vertreten hat und durch die bstools.de die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige
Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von bstools.de nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass er an der völlig oder teilweise noch ausstehenden Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung kein Interesse mehr hat.
 

2.
Setzt der Kunde bstools.de, wenn diese bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

 

3.
Schadenersatzansprüche gegen bstools.de infolge Verzuges richten sich nach Abschnitt §7.

 

4.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch bstools.de setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

 

5.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist bstools.de berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 5

Gefahrübergang, Transportversicherung

1.
Lieferungen durch bstools.de erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch bstools.de.

 

2.
Im Falle der Versendung wird bstools.de auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden sind bstools.de oder dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§ 6

Mängelgewährleistung

1.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und in Schriftform nachgekommen ist. Mängel, die nach der Abnahme von Werkleistungen entdeckt werden, sind zur Erhaltung der
Gewährleistungsrechte bstools.de unverzüglich schriftlich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.


2.
Lieferungen und Leistungen, die sich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft herausstellen, werden nach billigem Ermessen von bstools.de nachgeliefert oder nachgebessert. Die Kosten hierfür trägt bstools.de. Der Kunde wird bstools.de bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen, sowie Einsicht in Unterlagen unverzüglich gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Die Mängelgewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Mangel auf der Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchs- und Verschleißmaterial Dritter beruht, das nicht von bstools.de oder dem Hersteller des Produkts zum Einsatz freigegeben worden ist.

 

3.
Ist bstools.de zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die bstools.de zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

 

4.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. bstools.de haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Kunden.

 

5.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463,480 Abs. 2 BGB geltend macht.


6.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung bzw. Abnahme, sofern in den Vertragsdokumenten nichts anderes ausgewiesen wird. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§ 7

Gesamthaftung

1.
bstools.de haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet bstools.de nur begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

2.
Die Haftung für Datenverlust wird des Weiteren auf typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

 

3.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

 

4.
Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß vorstehender Ziff. 1,2 und 3 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Fälle des anfänglichen Unvermögens.

 

5.
Soweit die Haftung von bstools.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

 

§ 8

Eigentumsvorbehaltssicherung

1.
bstools.de behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei Dauerlieferungsverträgen ist bstools.de berechtigt den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstands durch bstools.de liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, bstools.de hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. bstools.de behält sich das Recht vor, von ihr gelieferte
Softwarelizenzen zurückzunehmen und/oder deren Nutzung bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen zu verhindern. Aus der Nutzungseinschränkung kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche ableiten.
 

2.
Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt schon jetzt sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an bstools.de ab. bstools.de ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Wartungsarbeiten durch den Kunden sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

 

3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde bstools.de unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit bstools.de Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, bstools.de gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den bstools.de entstandenen Ausfall.

 

§ 9

Gerichtsstand, Sonstiges

1.
Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird Ansbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des US-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

 

3.
Für die Einhaltung der deutschen, europäischen und amerikanischen Außenhandelsbestimmungen trägt der Kunde selbst Sorge.

 

4.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf


§ 1

Sachlicher Geltungsbereich

Die unter Abschnitt B. enthaltenen Bestimmungen sind ergänzender Bestandteil der Allgemeinen Bestimmungen unter Abschnitt A. und neben den Regelungen unter Abschnitt C. anwendbar.


§ 2

Zustandekommen des Kaufvertrages

Durch Aushändigung eines von ihm unterzeichneten Vertragsdokuments gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, das bstools.de gemäß Abschnitt A. §2 Ziff. 1 durch Zusendung einer gegengezeichneten Ausfertigung an den Kunden oder durch Übergabe des Vertragsgegenstandes annehmen kann.
 

§ 3

Art und Umfang der Leistungen von bstools.de, Recyclingkomponenten, Softwarelizenz

1.
Der Leistungsumfang (Vertragsgegenstand, Zubehör, Softwarelizenz, Benutzerhandbuch, Lieferung, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Kundeneinweisung etc.) ergibt sich aus dem Vertragsdokument nebst Anlagen.

 

2.
Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Liefer- und Verpackungskosten erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der im Schein bezeichneten Software im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen und den Bestimmungen im Vertragsdokument.


3.
Ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft vereinbart, so wird diese durch den störungsfreien Ablauf der Prüfprogramme durch bstools.de nachgewiesen.

 

4.
Von bstools.de gelieferte Geräte werden teilweise unter Verwendung sorgfältig geprüfter Recyclingkomponenten gebaut. Die Funktionsfähigkeit, technische Zuverlässigkeit und Lebensdauer solcher Komponenten entspricht der von Neuteilen.

 

5.
bstools.de behält sich unwesentliche technische, farbliche oder die Form betreffende Änderungen vor.

 

§ 4

Besondere Vertragspflichten des Kunden

1.
Soweit bstools.de die Versendung der Vertragsgegenstände zum Kunden übernommen hat, obliegt es dem Kunden, zum vereinbarten Lieferzeitpunkt einen geeigneten und frei zugänglichen Standplatz bereitzuhalten.

 

2.
Der Kunde hat durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls die Betriebsbereitschaft zu bestätigen, sofern deren Herstellung mit bstools.de vereinbart ist.

 

3.
Weitere besondere Vertragspflichten des Kunden (z. B. Bereitstellung von Personal) werden im Einzelfall geregelt.

 

4.
Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Urheberrechts anweisen.

 

§ 5

Softwareänderungen durch den Kunden

1.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gelieferte Software in den Quellcode zurück zu übersetzen oder in andere Form bzw. andere Programmiersprachen zu überführen, die Software zu bearbeiten oder umzuarbeiten sowie sie zu vervielfältigen.

 

2.
Die Erstellung einer Sicherungskopie der Software durch den Kunden ist gestattet, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

 

3.
Die Regelung in vorstehender Ziff.1 gilt nicht, soweit bstools.de ihren Gewährleistungspflichten nicht, und zwar auch nicht innerhalb angemessener Nachfrist nachkommt.

 

4.
Die Regelung in vorstehender Ziff. 1 gilt ferner dann nicht, sofern der Kunde die Software analysiert und nur insoweit verändert, als dies zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Computerprogrammen erforderlich ist und der Kunde dabei folgende Bestimmungen erfüllt:

a.
Die Analyse und/oder Bearbeitungshandlung werden nur vom Kunden, seinen Mitarbeitern oder einer ausdrücklich vom Kunden hierzu ermächtigten dritten Person vorgenommen;

b.
die für die Herstellung der für die Interoperabilität notwendigen Informationen sind für den Kunden oder die von ihm zu beauftragende dritte Person nicht ohne weiteres zugänglich und

c.
die Analyse und Bearbeitungshandlung des Kunden beschränken sich auf die Teile der Software, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

 

5.
Der Kunde darf die, bei vorstehenden Handlungen gewonnenen Informationen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität der Software verwenden. Er darf solche Informationen nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht insoweit, als Weitergabe der Informationen für die Herstellung der Interoperabilität notwendig ist.

 

6.
Schließlich dürfen die so gewonnenen Informationen auch nicht für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlichen Ausdrucksformen oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

 

7.
Falls bstools.de dem Kunden für die Software im Rahmen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen auch den Quellcode überlässt, verpflichtet sich der Kunde, diesen Quellcode nur im Rahmen obiger Beschränkungen (Fehlerbeseitigung, Herstellung der Interoperabilität) zu verwenden. Der Kunde wird im Falle solcher Vereinbarungen den so überlassenen Quellcode nur für einige Zwecke - Anwendung der Software im vertraglich eingeräumten Rahmen - verwenden.

 

8.
Kann oder will der Kunde die vorstehend erlaubten Ausnahmehandlungen nicht selbst oder durch
eigene Mitarbeiter ausführen lassen, so wird er, bevor er ein Drittunternehmen beauftragt, bstools.de Gelegenheit geben, die gewünschten Arbeiten zur Herstellung der Interoperabilität innerhalb angemessener Frist und zu angemessener Vergütung für den Kunden zu bewirken. Die entsprechenden Ausnahmehandlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit bstools.de stehen, wenn bstools.de die gewünschten Programmveränderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. bstools.de ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen, sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
 

9.
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt werden oder verändert werden. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzoptionen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie
Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Nutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlichen Schutzroutine aus dem Programmcode ist bstools.de schriftlich anzuzeigen. Die für eine derartige erlaubte Programmänderung notwendige Störung der Programmnutzung muss der Kunde möglichst genau beschreiben. Die Beschreibungspflicht umfasst eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache soweit insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung.
 

§ 6

Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz

1.
Der Kunde darf gelieferte Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt er jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.

 

2.
Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, muss er eine entsprechende Anzahl von Nutzungsrechten erwerben.

 

3.
Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstationsrechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird und diese nicht zwischen dem Kunden und bstools.de Abweichendes zuvor schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 7

Weitergabe der Software

1.
Der Kunde darf gelieferte Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten überlassen. Im Falle der Überlassung muss der Kunde dem Erwerber sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder
nicht übergebene Kopien vernichten. Infolge der Überlassung erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung.
 

2.
Der Kunde darf die Software an Dritte nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde hinsichtlich der Software gegen das Urhebergesetz verstoßen.

 

3.
Die Überlassung der Software an Dritte ist nur unter der bestimmten Bedingungen gestattet, dass der Kunde bstools.de zuvor den vollständigen Namen und Anschrift des Dritten schriftlich mitteilt.


 

C. Besondere Bestimmungen für Service- und Dienstleistungen

§ 1

Sachlicher Anwendungsbereich

Die unter Abschnitt C. enthaltenen Bestimmungen sind ergänzender Bestandteil der allgemeinen Bestimmungen unter Abschnitt A. und neben den Regelungen unter Abschnitt B. Anwendbar.
 

§ 2

Zustandkommen des Servicevertrages

Durch Aushändigen eines von ihm unterzeichneten Vertragsdokuments gibt der Kunde einbindendes Angebot auf Abschluss eines Servicevertrages ab, das bstools.de, gemäß Abschnitt A. § 2 Ziff. 1 durch Zusendung einer gegengezeichneten Ausfertigung an den Kunden oder durch Erbringung der ersten Serviceleistung annehmen kann. Die Erbringung der Serviceleistungen gemäß Abschnitt C kann bstools.de auch durch Dritte durchführen und berechnen lassen.
 

§ 3

Servicegegenstand, Serviceintervalle, Dauer des Servicevertrages, Kündigung

1.
Der Servicegegenstand (Hardware, Software), die an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepassten Serviceintervalle, der Beginn der Serviceverpflichtung sowie der Serviceort werden im Vertragsdokument festgelegt.

 

2.
Der Servicevertrag wird vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im Vertragsdokument auf die Dauer eines vollen Kalenderjahres geschlossen, er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist oder der stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird. Die Regelungen im Abschnitt C. § 5 Ziff. 5 bleiben unberührt.

 

3.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für ihre Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger maßgeblich.

 

§ 4

Art und Umfang des Service

1.
Es wird unterschieden zwischen Hardware-Serviceverträgen und System-Serviceverträgen. Durch Abschluss eines Servicevertrages verpflichtet sich bstools.de, die im Vertragsdokument bezeichneten Produkte einsatzfähig zu erhalten durch Instandhaltung, d. h. Durchführung aller vorbeugenden, zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft turnusgemäß erforderlichen Arbeiten, sofern diese vom Hersteller zwingend vorgeschrieben sind.

 

2.
Instandhaltung, d. h. Beseitigung von Störungen durch Reparatur, vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen zur Software der Kategorie F, jedoch mit Ausnahme des Einsatzes von Verbrauchs- und Verschleißmaterial. Näheres hierzu wird im Vertragsdokument geregelt.

 

3.
Zu den unter Ziff.1 genannten Verpflichtungen gehört, bei Abschluss eines System-Servicevertrags auch die Erhaltung der Einsatzfähigkeit der im Vertragsdokument bezeichneten Software durch bstools.de nach folgenden Bestimmungen, wobei zwischen Software der Kategorie E und F unterschieden wird. Die Wiederherstellung der Systembereitschaft ist auf die bei bstools.de dokumentierte Systemkonfiguration, inklusive von bstools.de nachträglich gelieferter Komponenten beschränkt.

a.
Für Software der Kategorie E (Eigen- oder Auftragsentwicklungen) übernimmt bstools.de die Verpflichtung zur Diagnose und Störungsbeseitigung. Die Beseitigung von Störungen erfolgt durch Lieferung eines Änderungsstandes der Software einschließlich ihrer Installation. Voraussetzung ist, dass die Störung reproduzierbar ist und in dem jeweils letzten vom Kunden alle für die Störungsbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen. Für ein Softwareprodukt der Kategorie E, welches der Kunde über Schnittstellen erweitert, die gemäß Freigabemitteilung dafür vorgesehen sind, übernimmt bstools.de die Störungsbeseitigung bis zur Schnittstelle. Im übrigen übernimmt bstools.de keine Störungsbeseitigung für ein Softwareprodukt, das der Kunde geändert hat, es sei denn, der Kunde weist durch einen Probelauf des unveränderten Softwareprodukts nach, dass die Änderung in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der aufgetretenen Störung steht.

 

b.
Für Software der Kategorie F. (an bstools.de lizenzierte Softwareprodukte) übernimmt bstools.de nur die Verpflichtung zur Störungsdiagnose und Weiterleitung der Diagnose an den Softwareentwickler. Hat der Softwareentwickler zur Beseitigung der spezifischen Störung ein Update oder Servicepack bereitgestellt, übernimmt bstools.de das Einspielen des Updates oder
Servicepacks auf dem System des Kunden. Ist kein unentgeltliches Update oder Servicepack verfügbar wird bstools.de dem Kunden eine Nutzungslizenz gegen Berechnung anbieten.
 

4.
bstools.de kann die Stördiagnose als Ferndiagnose (Remote-Diagnose) durchführen, sofern der Kunde hierzu in Abschnitt C. § 6 geregelten Bedingungen einhält.

 

5.
Sofern in der Grundpauschale für die Serviceleistungen eine Elektronikversicherung beinhaltet ist, wird die Inanspruchnahme nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers geregelt. Der Kunde kann diese bei bstools.de anfordern.

 

§ 5

Service- und Reaktionszeiten, Eigentum an Ersatzteilen, Vergütungsregelung, Bereitschaftsdienst, zusätzliche Dienstleistungen, Leistungsausschlüsse
 

1.
Es werden folgende Servicezeiträume unterschieden:

a.
Servicezeitraum A: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, ausgenommen Feiertage.

b.
Servicezeitraum B: Wochentage nach 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und Samstage c. Servicezeitraum C: Sonn- und Feiertage

 

2.
Alle Serviceleistungen, die im Servicezeitraum A geleistet werden, sind durch die im Serviceschein ausgewiesene Grundpauschale abgegolten. Die Kosten der, für die Durchführung der Serviceleistung erforderlichen, Ersatzteile, die nach Wahl von bstools.de Neu- oder Austauschteile sein können, sind ebenfalls in der Grundpauschale enthalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ausgewechselte Ersatzteile zum Zweck des Recycling in das Eigentum von bstools.de übergeben. Der Aufwand zur Instandhaltung beschränkt sich in jedem Fall auf den Zeitwert des jeweils betroffenen Servicegegenstands. Erkennt bstools.de vor oder während der Störungsbeseitigung die Überschreitung dieses Wertes wird bstools.de dem Kunden ein Angebot zum Austausch vorlegen, dessen Annahme dem Kunden freisteht.

 

3.
Soweit der Kunde eine Durchführung der Serviceleistungen in einem anderen Servicezeitraum wünscht, werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei sich die Höhe des Stundensatzes nach dem konkreten Servicezeitpunkt und der in der jeweils gültigen Preisliste hinterlegten Preise richtet. Beim Übergang von einem Servicezeitraum in den nächsten während der Dauer von Serviceleistungen kommt zeitanteilig der im
jeweiligen Servicezeitraum maßgebliche Stundensatz zur Anwendung. Angefangene Halbstunden werden auf volle Halbstunden aufgerundet. Wartezeit beim Kunden wird als Arbeitszeit abgerechnet. Reisezeiten werden gesondert abgerechnet. Spesen (Übernachtungs- und Flugkosten, etc.) werden gegen Nachweis gesondert abgerechnet.
 

4.
Ist der Kunde seien Pflichten gemäß nachstehendem § 6 nicht nachgekommen, etwa durch den Einbau von Ersatzteilen oder die Verwendung von Verbrauchs- und Verschleißmaterial Dritter, das nicht von bstools.de, oder dem Hersteller zum Einsatz freigegeben worden ist, und werden hierdurch Serviceleistungen durch bstools.de notwendig, ist bstools.de berechtigt, diese Serviceleistungen, wenn sie im Servicezeitraum A erbracht werden, nach den jeweils gültigen Stundensätzen abzurechnen. bstools.de kann einen aufgrund der Pflichtverletzung zusätzlichen Bedarf an Ersatzteilen nach der im jeweiligen Zeitpunkt des Einbaus gültigen Preisliste von bstools.de gesondert in Rechnung stellen.

 

5.
bstools.de hat das Recht, die Grundpauschale und die Stundensätze für die verschiedenen Servicezeiträume der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen und zwar mir einer Ankündigungsfrist von drei Monaten. Im Falle der Erhöhung hat der Kunde das Recht, den Servicevertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung bei ihm zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die höheren Preise als vereinbart.
 

6.
Alle Serviceleistungen wird bstools.de nach deren Anforderungen durch den Kunden mit der für bstools.de schnellstmöglichen Reaktionszeit erbringen, soweit sie nicht turnusgemäß nach einem festgelegten Serviceplan erfolgen, oder im Vertragsdokument bestimmt vereinbart sind.

 

7.
bstools.de kann gegen gesondertes Entgelt rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, einen Bereitschaftsdienst anbieten.

 

8.
bstools.de übernimmt auf Anforderung des Kunden gegen gesonderte Berechnung zusätzliche Dienstleistungen, die im Umfang des Servicevertrages nicht eingeschlossen sind. Solche Leistungen sind:

  • Installation neuer Programmversionen.
  • Wiederherstellung von Programmen auf Programmträgern, die infolge von Bedienungs-, Programm-, Hardware- oder sonstigen Fehlern beschädigt wurden.
  • Ausbildung, Beratung, Unterstützung und Schulung des Personals des Kunden


9.
Durch unsachgemäße Behandlung, Vorsatz, Fahrlässigkeit entstandene Störungen sind über die Servicepauschale nicht abgedeckt. Neben der Servicepauschale werden Verbrauchs-, Verschleißsteile, und Zubehör gesondert berechnet. Diese sind insbesondere: Druck- /Schreibköpfe, Farbbänder, Tintenpatronen, Toner, Entwickler, Fixier- und Heizwalzen, Fotoleitertrommeln, Filze, Vliese, Papier,
Bildröhren, Lüfter, Kabel, Datenträger.
 

§ 6

Pflichten und Leistungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, zur Einhaltung nachfolgender Bedingungen:

  • Betrieb des Servicegegenstandes entsprechend den technischen Betriebsbedingungen (insbesondere ordnungsgemäße Umweltbedingungen am Aufstellort) sowie Einhaltung der Bedienungsanweisung
  • Dokumentation der Grundkonfiguration des Systems und dessen Erweiterungen
  • Einhaltung der Spezifikationen für Verbrauchsmaterial
  • Betrieb des Servicegegenstandes nur durch geeignetes und geschultes Personal
  • Unterlassung von Eingriffen in den Servicegegenstand
  • Ergreifung von dem Datenverlustrisiko entsprechenden Maßnahmen zur Datensicherung
  • Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners sowie eines Stellvertreters gegenüber bstools.de
  • unverzügliche Meldung von auftretenden Störungen
  • Gewährleistung freien Zutritts zum Servicegegenstand sowie Bereitstellung der zur Durchführung der Serviceleistungen erforderlichen Maschinenzeiten
  • Vorführung etwaiger Störungen
  • Abnahme des Servicegegenstands nach Durchführung von Serviceleistungen
  • Bereitstellung ausreichenden Arbeitsraumes, Beleuchtung, elektrischer Anschlüsse, Telefon
  • Mitteilung der Umsetzung des Servicegegenstandes
  • Einrichtung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur zur Ermöglichung der Remote-Diagnose durch bstools.de (Telefonanschluss, etc.), und Ãœbernahme der damit verbundenen Kosten.
  • Schriftliche Mitteilung des Blatt-Zählerstandes von Druckern / Kopieren per Monatsletzten bis spätestens zum 5. Kalendertag des Folgemonats (nur bei Vereinbarung von pauschalen Kopienpreisen)
  • Bereitstellung geeigneter und ausreichender Lagerfläche für Verbrauchsmaterial
     

§ 7

Dienstleistungen

bstools.de erbringt auch ohne zugrunde liegenden Servicevertrag Dienstleistungen im Einzelfall. Diese Dienstleistungen erfolgen nach Anforderung durch den Kunden und werden in dessen Regie erbracht. Sie begründen keinen Werkvertrag. Durch Unterschrift eines Leistungsnachweises erkennt der Kunde die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung und der erforderlichen Beratung an. Ist die Erbringung einer Dienstleistung im Rahmen eines Werkvertrags ausdrücklich erwünscht, muss dieser gesondert, nach Erstellung eines Pflichtenheftes (gesetzliche Hinweispflicht) geschlossen werden.
 

§ 8

Datengeheimnis

bstools.de wird nicht allgemein bekannte Informationen und Daten, die ihr im Rahmen der Durchführung des Servicevertrages zur Kenntnis gelangen und vom Kunden entsprechend gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln. Die Mitarbeiter von bstools.de sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Im Übrigen ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.


 

D. Besondere Bestimmungen für Webdesign und Werbung


Urheberrecht und Copyright

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Verbraucherstreitbeilegung

 

Wir nehmen an einer Verbraucherstreitbeilegung teil. Die zuständige Stelle finden Sie hier:

 

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